Montag, 4. Mai 2009

Un-Moral, falsche Scham oder einfach blöd?


Von den fünf Terminen, die ich heute vergeben hatte, verstrichen geschlagene drei, ohne dass jemand erschienen ist. Der erste fiel aus, weil die Beratungskundin 10 Minuten vorher anrief und absagte. Da konnte ich wenigstens noch später losfahren, weil die Beratung hier in meinem Bezirk war. Als eine weitere nicht kam, rief ich dort an und fragte, ob sie meine Erinnerungs-SMS am Vormittag nicht bekommen habe (sowas mache ich mittlerweile...). Als die Antwort kam, sie hätte geglaubt da wäre jemand falsch verbunden gewesen, war ich schon ziemlich fassungslos (in der SMS stand: "Bitte nicht vergessen, dass Sie heute einen Beratungstermin haben!"). So etwas nicht oder falsch zu verstehen, wenn man selbst um einen Termin gebeten hatte, entzieht sich meiner Verständniswelt. Die Dritte, die nicht kam, war dann auch über das Handy nicht mehr zu erreichen.
Warum schreibe ich das hier auf? Ja, im Grunde will ich mich darüber auskotzen, stimmt schon. Und niemand muss sich dafür verantwortlich fühlen. Aber ich kann mich eben gar nicht entscheiden, was mich mehr wurmt - dass ich heute über zwei Stunden umsonst auf Leute gewartet habe oder dass ich in den letzten Tagen mehreren Leuten ihre Termine erst in drei Wochen geben konnte, weil vorher alles ausgebucht war?

Deshalb nochmal für alle: Wer einen Termin nicht einhalten kann, der möge mich bitte anrufen. Selbst wenn es erst am Abend vorher oder sogar am Morgen des Beratungstages ist, kann ich den frei werdenden Termin dann meist noch an jemand von der Warteliste vergeben. Wer aus falsch verstandener Scham oder weil es ihm peinlich ist, NICHT absagt, ist der Grund für Tage wie heute, an denen ich mich unsäglich über Leute ärgere, die ich gar nicht kenne. Und das will ich nicht. Nicht in meinem Interesse und auch nicht im Interesse derer, die, ohne sich zu beschweren, drei Wochen auf einen wichtigen Termin warten. Also bitte, alle mal am Riemen reißen und rechtzeitig absagen!

So, jetzt beruhige ich mich und gucke auch wieder anders als auf dem Bild da oben...


P.S.: Ich suche noch die RechteinhaberIn des Bildes, also: Wer hat's gemalt?

Mittwoch, 1. April 2009

Später Dank...



Ja, auch ich ich bin säumig. Schon vor langer Zeit hatte eine Illustratorin aus Hamburg nämlich dem Doktor Hartz, den sie vom Nachtflohmarkt kannte, ein Bild gewidmet. Das schlummerte auch die ganze Zeit auf meinem Rechner und wird hiermit der Öffentlichkeit anheim gegeben. Der enorme Rückspiegel soll dabei nicht darüber hinwegtäuschen, dass unser aller Blick natürlich immer feste nach vorn gewandt ist!

Liebes Jobcenter, das Original (und damit der verhinderte Wertzufluss) hängt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in einem New Yorker Museum, dem ich versprechen musste, seinen Namen nicht zu nennen. Guggste, wa?

Doktor Hartz dankt Soe Sadr.

Dienstag, 24. März 2009

Mein Freund und Helfer...


Im Grunde ist an allem der einsturzgefährdete Innenhof des Mehrgenerationenhauses schuld, denn da kann ich ja nicht mehr parken...
Zwischen dem dritten und vierten Beratungskunden klingelte jedenfalls heute das Notrufhandy, und ich wollte schon rumgranteln, als mich jemand fragte, wer denn am Apparat sei, dort sei jedenfalls ein Polizeioberhauptwachmeister Sowieso und im Übrigen stehe mein Dreirad in der 5meterzone einer Straßenecke, also nix mit Parken... "Wir haben hier grade angefangen, mehrere Fahrzeuge abzuschleppen, aber Ihres wollen wir eigentlich nicht dabeihaben." Durfte also rausrennen und die Kleene an die nächste Ecke fahren, ohne erhobenen Zeigefinger oder gezückten Bußgeldblock. Ich muss das an dieser Stelle erwähnen, weil ich es wirklich nett fand von der Staatsmacht. Frage mich nur, warum ich ausgerechnet heute mein Notberaterimeinsatzschild an die Windschutzscheibe gemacht habe, auf dem meine Handynummer steht. Mach ich sonst nie...

Montag, 23. März 2009

Schrottprämien


Zuerst hieß es, dass die Abwrackprämie Hartz-IV-EmfpängerInnen nicht zugute komme, weil sie zwar ausgezahlt, aber dann postwendend als zu verfrühstückendes Einkommen angerechnet werde. Da ja wohl diese Prämie noch gar nicht an irgendjemanden überwiesen wurde bis heute, befinden wir uns weiter im Stadium der interessierten Beobachtung. Und interessant war die heutige Stellungnahme des Präsidenten des Bundessozialgerichts Peter Masuch. Der nämlich bezeichnete die Abwrackprämie als zweckbestimmte Einnahme, die demnach nicht als Einkommen bei der Alg-II-Berechnung berücksichtigt würde. Er ist sich seiner Sache wohl ziemlich sicher und prophezeit den Jobcentern im Fall von Rechtsstreiten über dieses Thema glatte Niederlagen. Nun ja, vielleicht wird auf diese Weise gar nicht erst der zweifelhafte Anrechnungsweg durch die Jobcenter beschritten, aber da sind wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen mal eher skeptisch.

Im Grunde frage ich mich ja sowieso, ob es wirklich viele Fälle geben wird, in denen man sich überhaupt würde streiten können. Denn wie sagte Herr Westerwelle zu einem ganz anderen Thema so hübsch: "Für die meisten Leute sind nicht die Oasen das Problem, sondern die Wüste drumherum!" Auf Hartz IV gemünzt: Wer kann sich denn auch MIT Abwrackprämie einen Neu- oder Jahreswagen überhaupt leisten, wenn er im Alg-II-Bezug steht? Und wenn schon jemand sein ganzes Schonvermögen draufkloppen will, um sich ein chromblitzendes Geschoss vor die angemessene Wohnung zu stellen, wie reagiert dann das Jobcenter auf das vorhandene neue Auto? Wohlgemerkt soll ein Auto ja auch "angemessen" sein, also den Wert von 7500 Euro nicht übersteigen. Tut es das nämlich, dann muss es (soweit ein Verkauf nicht unwirtschaftlich ist) "eingesetzt", also zu Geld gemacht werden. Ein ökologisch sinnvoller Neu- oder Jahreswagen dürfte wohl in jedem Fall im Wert über 7500 Euro liegen. Und da er ja neu oder so gut wie neu ist, ist er auch prima zu verkaufen. Wozu dann das Ganze? Spekuliert jemand auf den Verkaufsgewinn? Mindestens strittig, Tendenz - Einkommen!

Worüber reden wir hier also?

Freitag, 27. Februar 2009

Deutscher ging's wohl nicht...


Wikipedia sagt:
"Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (kurz Deutscher Verein) mit Sitz in Berlin (früher Frankfurt am Main) ist der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Er ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Gegründet wurde er 1880. Nach seiner geltenden Satzung fördert er Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der Bundesrepublik Deutschland. Praktische Sozialarbeit ist nicht Aufgabe des Vereins, sondern die seiner Mitglieder."


Jetzt beginnt offenbar die Umsetzung dessen, was der Deutsche Verein im Oktober als Ergebnis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Welt schmiss. Eine neue Beurteilung der Notwendigkeit von Mehrbedarfen wegen "kostenaufwändiger Ernährung im Krankheitsfall". Das ist ein zusätzlicher Betrag in der Bedarfsberechnung, der zum Tragen kommt, wenn man bestimmte Krankheiten per Attest nachweisen kann. Waren das bisher Krankheiten, bei denen eine "gesündere" oder "vollwertigere" Ernährung oder auch eine spezielle Diät gut für die PatientInnen waren, dann wurden zwischen rund 25 und etwas über 60 Euro Mehrbedarf gewährt. Ein Abspecken dieser Leistung im wahrsten Sinne des Wortes gab es schon mal am Anfang der Hartz-IV-Story, als beschlossen wurde, dass bei Krankheiten, die mit Adipositas, also gemeinhin "Fettsucht" einhergingen, ein Mehrbedarf nicht nötig sei, weil die Leute ja schließlich weniger essen sollten und nicht mehr. Klingt fast logisch, verneint aber die Binsenweisheit, dass eine ausgewogene Diät oftmals teurer ist, als das auch (oder gerade?) in Hartz-IV-Kreisen genossene Industriefleisch von AldiLidlNetto.
Jetzt geht es weiter.
Für Krankheiten, bei denen bisher "Vollkost" (25 €) angezeigt war, gibt es keinen Mehrbedarf mehr, denn wie schon der scheidende Ernährungswissenschaftler Sarrazin bewies, kann man sich von 4 € am Tag nicht nur ausreichend, sondern auch gesund ernähren. Man muss eben nur solche Produkte kaufen, die vom Preis her "in der 25. Perzentile" liegen, sprich: zum untersten Viertel der "Preisstreuung" gehören. Also weg damit.
Die stolzen Besitzer von Attesten über sogenannte "verzehrende Krankheiten" (also HIV/AIDS, Krebs, Leberversagen, Morbus Crohn, Darmgeschwüre oder Multiple Sklerose) bekommen jetzt nur noch einen Mehrbedarf zugebilligt, wenn ihr Body-Mass-Index unter 18,5 fällt oder sie in den letzten 3 Monaten 5% ihres Körpergewichts verloren haben (wohlgemerkt nicht aufgrund einer gewollten Diät...). BMI von 18,5 heißt z.B., dass ein 1,95 m großer Mann nicht mehr als 71 Kilo auf die Waage bringen darf. Und ob man für die Weitergewährung des Mehrbedarfs in JEDEM Bewilligungszeitraum 5% des Körpergewichts verlieren muss, steht zu klären noch aus.
Die Jobcenter sind natürlich froh, dass der Deutsche Verein als besonders weise, formal unabhängige und selbstredend mit keinerlei Lobby verschmolzene Institution hier die Vorarbeit übernimmt, an deren Ergebnis man sich dann leiderleider halten muss. Dem Hause Scholz sind offenbar die Hände gebunden, wenn es darum geht, eine blödsinnige Steilvorlage mal nicht zu verwandeln...
Dass der "Mindest"-Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung jetzt auf 35 € angehoben wurde, wird besonders denen am Arsch vorbeigehen, die ihn jetzt gar nicht mehr bekommen.
Herzlichen Dank, Deutscher Verein!

Donnerstag, 19. Februar 2009

Zu lustig zum Selbst-Erfinden...

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 16. Februar 2009: ________________________________________________________________

Der in den letzten Wochen viel zitierte „Gesetzes-Murks“ ist nicht der Hauptgrund für die dargestellte „Widerspruchs- und Klageflut“ gegen Hartz IV-Bescheide.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) im Jahr 2008 mit Erfahrungswerten aus der Arbeitslosenhilfe verglichen, die vor dem Arbeitslosengeld II gezahlt wurde. Demnach hat sich das Verhalten von Leistungsempfängern, rechtlich gegen Leistungsbescheide vorzugehen, kaum verändert.

Der Anstieg an Widersprüchen und der sich daran anschließenden Klagen ist in erster Linie auf die deutlich höhere Zahl an Leistungsbeziehern zurückzuführen. Im Jahr 2004 bezogen durchschnittlich etwa 2,3 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe. 2008 lag die Zahl der Alg II-Empfänger bei 6,9 Millionen und war damit dreimal so hoch. Dem gegenüber standen rund 211.000 Arbeitslosenhilfe- bzw. 789.000 Hartz IV-Widersprüche.

Rechnerisch kam bei der Arbeitslosenhilfe somit auf elf Leistungsbezieher ein Widerspruch, im Bereich des ALG II liegt das Verhältnis bei etwa neun zu eins. Dass jetzt anteilig mehr Menschen den Rechtsweg nutzen, ist nicht nur der Neuheit der Rechtsgrundlage und der existenziellen Bedeutung der Entscheidungen über die Leistungen geschuldet. Zu berücksichtigen ist auch, dass die frühere Arbeitslosenhilfe für jeweils ein Jahr bewilligt wurde, das Arbeitslosengeld II hingegen in der Regel für sechs Monate. Allein deshalb werden gegenüber der Arbeitslosenhilfe doppelt so viele Bescheide erstellt.

Mittwoch, 4. Februar 2009

Nordostwärts


Der Roller befährt mal wieder neues Terrain. Wobei es eigentlich ein altbekanntes Terrain ist, denn vor 15 Jahren war ich in dieser Gegend schon mal berufstätig als musikalischer Freizeitpädagoge... Es handelt sich um Hohenschönhausen, genauer um Alt-Hohenschönhausen, also den Teil von Lichtenberg, in dem es für Außenstehende doch überraschend vielfältig aussieht.
Das Stadtteilzentrum Hedwig, das wie schon die alte schmiede in Lichtenberg von der Sozialdiakonie betrieben wird, startet im März mit Hartz-IV-Beratung und hat sich dafür den Hartzer Roller eingekauft. Also eine ähnliche Geschäftsgrundlage wie im Mehrgenerationenhaus in Neukölln. So wie dort wird die Beratung auch ohne vorherige Terminvereinbarung, also offen sein.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass es schwieriger sein wird, die gemeine SchönebergerIn nach Hohenschönhausen zu locken, als es umgekehrt mit der gemeinen HohenschönhausenerIn nach Schöneberg gelänge (und ja auch gelingt). Aber selbst wenn nicht viele InnerstädterInnen dorthin fahren, so ist es für die nicht gerade wenigen NordostberlinerInnen hoffentlich ein attraktives Angebot. Wir werden sehen. Jedenfalls freue ich mich auf die territoriale Erweiterung und bin gespannt, wie es laufen wird.
Wenn die Beratung dort annähernd so gut einschlägt wie die in Neukölln, dann könnte sie auch über die erstmal vereinbarte Testphase bis Juni hinaus fortgesetzt werden. Warten wir es ab und herzlich willkommen in Hohenschönhausen!

(Roller-Homepage > Beratungstermine > Hohenschönhausen)