Montag, 7. Dezember 2009

Geld leihen = Geld leihen?


Interessant ist die Gegenüberstellung zweier vollkommen konträrer Urteile aus NRW zum Thema Geld leihen. Beide Male ging es um die gleiche Konstellation: Jemand hatte sich während des Bezugs von Alg II von Verwandten/Bekannten Geld geliehen. In beiden Fällen war vereinbart worden, dass das Darlehen zurückzuzahlen ist, "wenn wieder ein Einkommen zur Verfügung steht".

Erstaunlicherweise hieß es dazu dann vor Gericht in Detmold, dass dieses Darlehen voll als Einkommen anzurechnen sei, weil ja kein konkretes Rüchzahlungsdatum vereinbart wurde.
Sozialgericht Detmold; Urteil vom 19.08.2009
[Aktenzeichen: S 18 (23) AS 107/08]

Währenddessen meinte man in Dortmund, dass genau das Gegenteil der Fall sei: Keine Anrechnung als Einkommen, weil der Bezug auf spätere, bessere Zeiten als Rückzahlungsverpflichtung konkret genug ist.
Sozialgericht Dortmund; Urteil vom 17.07.2009
[Aktenzeichen: S 22 AS 66/08]


Ja, man will ja nie jemanden verunsichern, aber es wäre doch schön, wenn die Juristerei uns nicht so krass vor Augen führen würde, was der gute alte Vers bedeutet, dass man vor Gericht und auf hoher See eben nie wisse...

Samstag, 5. Dezember 2009

Wer lesen kann, ist im Vorteil

Im Oktober schrieb ich hier noch von dem Vergleich, den ich vor Gericht mit dem Jobcenter schloss. Danach hatte sich das Jobcenter ausdrücklich verpflichtet, die über 5000 Euro, die sie von mir zurückhaben wollen, erst einzufordern, wenn ich mal kein Alg II mehr bekomme. Es hätte mich schon schwer gewundert, wenn das gereicht hätte, um die Sache fürs Erste zu erledigen. Und richtig - gestern lag im Briefkasten eine Zahlungsaufforderung mit Fälligkeit im Januar...

Gut, die Sache wird schnell erledigt sein, aber ärgerlich ist es doch immer wieder. Ich muss jetzt sowohl dem Jobcenter als auch der Regionaldirektion (Forderungseinzugs-Stelle) mitteilen, dass sie das eigentlich besser wissen müssten... Aber aus Erfahrung weiß ich ja, dass die meisten Leute erstmal einen Riesen-Schreck kriegen, wenn so ein Zahlschein in der Post ist. Diesen Stress zu vermeiden wäre durchaus ein erstrebenswertes Ziel für die argen Center. Allerdings glaube ich nicht, dass es soweit kommen wird. Man könnte den Eindruck bekommen, dass im Hintergrund doch ein leuchtendes Banner in den Frühstückszimmern der Jobcenter hängt, auf dem steht:

Wo Fehler möglich sind, werden wir sie auch machen!

Freitag, 27. November 2009

Mit Kurzarbeit die Krise meistern:)


Ist das Arbeits- und Sozialministerium jetzt selbst froh über den Abgang oder wie ist diese hübsche Gestaltung der Ministeriums-Homepage zu verstehen...

Mehr kriminelle Energie?

Heute morgen schrieb Spiegel Online: "Die Zahl der aufgedeckten Missbrauchsfälle bei Hartz IV ist gestiegen. Einem Zeitungsbericht zufolge verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit sechs Prozent mehr Straf- und Bußgeldverfahren als im Vorjahr. Grund für den Anstieg sind stärkere Kontrollen."

Diese Darstellung halte ich für etwas tendenziös. Es wird behauptet, dass aufgrund "verbesserter" Kontrollmaßnahmen einer vermutet hohen Anzahl von Kriminellen das Handwerk gelegt würde. Meine Alltagserfahrung zeigt allerdings eine andere Entwicklung. Denn ich habe in Beratungsgesprächen immer häufiger Menschen vor mir sitzen, die schon ein Bußgeldverfahren angedroht bekommen, wenn sie zum ersten Mal z.B. ein Einkommen zu spät gemeldet haben. Hier steigt weder ein kriminelles Potenzial an, noch müssen zur Erkennung des Vorfalls ausgetüfteltere Kontrollen angewandt werden.

Vielmehr ist es offensichtlich so, dass heutzutage von den Jobcentern viel schneller ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Und zwar für Vorgänge, für die man vor einem Jahr noch keinesfalls zu diesem Schritt gegriffen hatte. Wir sprechen also nicht über eine Optimierung der Arbeit der Jobcenter, sondern über verstärkte Einschüchterung und eine Optimierung der Bestrafungsmöglichkeiten. Am Verhalten der LeistungsbezieherInnen oder an den Kontrollmechanismen der Jobcenter musste sich hierfür allerdings überhaupt nichts ändern.

Hätte Spiegel Online auf diese Deutung vielleicht auch selbst kommen können? Pressemitteilungen der Bundesagentur für Arbeit sind ja schließlich nicht nur zum abschreiben da...

Dienstag, 24. November 2009

Ansprüche sichern!


Also vorweg: Es kann gut sein, dass es nichts nutzt. Aber wenn wider Erwarten das Bundesverfassungsgericht entscheiden, sollte, dass die Regelsätze immer schon rechtswidrig waren und deshalb auch für die Vergangenheit korrigiert werden müssen, dann wäre es ja schade, wenn man aus formalen Gründen nicht dabei ist...
Worum geht es? Das BVG verhandelt schon und entscheidet demnächst, ob die Regelsatzbemessung bei Alg II und entsprechenden Sozialleistungen verfassungsgemäß war und ist. Wenn es zum Schluss kommt, dass die Bemessung nicht vom Grundgesetz gedeckt ist, gibt es die wahrscheinliche Variante, dass die Sätze für die Zukunft geändert werden. Die unwahrscheinlichere, aber nicht unmögliche Variante wäre, dass auch für die Vergangenheit korrigiert und nachgezahlt wird. Dann bekommt man aber nur Geld, wenn man gegen die alten Bescheide auch ein Rechtsmittel eingelegt hat. Im Klartext wäre das ein Überprüfungsantrag für alle bereits rechtskräftigen Bescheide oder ein Widerspruch gegen alle neuen Bescheide, die noch keine vier Wochen alt sind.

Um gut gemachte Arbeit nicht doppelt zu machen, komme ich gern dem Aufruf von Tacheles nach, auf die dort veröffentlichten Mustertexte zu verweisen. Im Netz findet man die hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
Die Tachelesseiten sind sicher und immer einen Besuch wert, deshalb empfehle ich das hier ohne Bedenken. Auch wenn ich bekanntermaßen kein Freund von fertigen Vorlagen bin. Hier geht es erstmal nur um die Wahrung eines Rechtsanspruchs. Und der wäre für alle gleich, eine individuelle Betrachtung ist also in diesem Stadium entbehrlich. Die Mustertexte kann man speichern, darin den eigenen Namen, die eigene BG-Nummer eintragen und sie dann abschicken/abgeben.

Auf der Seite von Tacheles können Sie auch etwas ausführlicher den rechtlichen Hintergrund studieren, also erfahren, warum Sie das ggf. noch vor Silvester erledigen sollten.
Dies als morgendlicher Gruß an einem verhangenen Tag...


Das Bild habe ich von die gebrauchsgrafiker. Vielen Dank dafür!

Sonntag, 22. November 2009

Service für InvestorInnen:)


Nachdem ich doch des öfteren gefragt wurde, ob und wie jemand, der eine Beratung genossen und im Anschluss unter Umständen eine Menge Geld vom Jobcenter zurückbekommen hat oder das Geld nicht ans Jobcenter zurücküberweisen musste, dem Hartzer Roller eine Spende zukommen lassen kann, habe ich an diesem Punkt etwas nachgebessert.

Es gibt jetzt eine Online-Spendenbüchse, die ganz gut erreichbar auf der Homepage zu finden ist, ohne gleich jedem entgegenzuspringen. Dort kann man jetzt entweder direkt über PayPal spenden oder man lässt sich althergebracht von mir eine Kontonummer per Email schicken. Darin drückt sich jetzt erstmal aus, was mir am häufigsten als Wunsch genannt wurde. Schauen wir mal, ob es funktioniert.

Es bleibt aber natürlich auch im Zeitalter der Online-Spende dabei, dass die Beratungen immer kostenlos sind und auch bleiben! Es muss also niemand fragen, was das kostet. Und es wird auch weiterhin keine wirkliche Spendendose auf den Tisch gestellt. Denn am Prinzip ändert sich nichts: Geld verdirbt die Beratungssituation und hat deshalb dort nichts zu suchen.

Donnerstag, 5. November 2009

Ist der Ruf erst ruiniert...

...fragt man sich, wieso eigentlich? Aber vieles hat man halt selbst nicht in der Hand. Heute begrüßte mich eine Beratungskundin mit den Worten: "Man hat mich ja vor Ihnen gewarnt!"
Neugierig, wie ich bin, fragte ich nach und erfuhr, dass in Gewerkschaftskreisen behauptet werde, ich würde regelmäßig seltsame politische Ansichten auf Veranstaltungen über ein Megafon verbreiten. Das Etikett "seltsam" kann man ja nicht wirklich bewerten, denn da hat jedeR seine eigene Sicht. Verwunderlicher ist da schon, dass ich solche Veranstaltungen dem Grunde nach meide (was man mir vielleicht wirklich vorwerfen könnte!) und die Kommunikation per Megafon für mich immer unter dem Verdacht stand, unelegant zu wirken. Deshalb habe ich auch seit einer CSD-Rede in Nürnberg vor über 20 Jahren kein Megafon mehr in die Hand genommen.
Es muss sich also um eine Verwechslung handeln, aber wer mich da mit welcher Intention verwechselt, das werde ich wohl nie erfahren, denn so neugierig bin ich nun auch wieder nicht...