Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass Kurzarbeitergeld wie Erwerbseinkommen zu behandeln ist. Warum ist das wichtig?
Beim Einkommen unterscheidet das Jobcenter zwischen "mühevollem" und "mühelosem" Einkommen. Beim mühevollen gibt es mehr Freibeträge, weil man aktuell dafür arbeiten muss, beim mühelosen standardmäßig nur die bekannten 30 € Versicherungspauschale und die KFZ-Haftpflicht.
Alg I zum Beispiel ist eine klassische Lohnersatzleistung (wie auch das Krankengeld), die als mühelos gilt, weil man eben zwar früher mal dafür gearbeitet hat, aktuell aber nicht.
Das BSG entschied nun, dass Kurzarbeitergeld als mühevolles Einkommen gilt und deshalb die gleichen Freibeträge wie beim Arbeitslohn anzuwenden sind (kurz gesagt also die ersten Hundert Euro, darüber dann prozentual 20 oder 10 %).
BSG vom 14. März 2012, Az.: B 14 AS 18/11 R
RollerBlog
Hartzer Roller e.V.
Mittwoch, 14. März 2012
Dienstag, 13. März 2012
Was ist eine zumutbare Alternative?
Das Amtsgericht Wedding ist (weil Amtsgericht) zuständig für die Ausgabe von Beratungshilfescheinen. Diese soll ja bekommen, wer nicht in der Lage ist, sich anwaltliche Hilfe zu kaufen, obwohl anwaltliche Hilfe nötig ist. In der Praxis nehmen nach meiner Erfahrung AnwältInnen und freie Beratungsstellen ähnliche, aber nicht gleiche Aufgaben wahr. Es sei daran erinnert, dass immer wieder Beratungsstellen von den anwaltlichen Ständevereinigungen gemahnt wurden, auf den Umstand hinzuweisen, dass sie KEINE Rechtsberatung durchführen.
Nun wissen wir alle, dass eine gute Hartz-IV-Beratung ohne Erwähnung einiger Passagen des Sozialgesetzbuchs nicht auskommt, aber darum soll es nicht gehen. Um auf Wedding zurückzukommen - dort wurde jetzt jemandem ein Beratungshilfeschein verwehrt. Und zwar mit dem Hinweis, dass anwaltliche Beratung ja gar nicht notwendig sei, denn es gebe ja (u.a.) den Hartzer Roller. Der kostet auch nichts, also alles superpraktisch.
Ich schrieb daraufhin an das Amtsgericht Wedding und bekam eine Antwort, in der die Leiterin tatsächlich bestätigte, dass es für solche Fälle eine Liste gebe, die den abgewiesenen Ratsuchenden in die Hand gedrückt wird. Damit sei dann der Beratungshilfeschein nicht mehr nötig. Wer diesen Brief ganz lesen will, findet ihn hier.
Da ich es zwar sinnvoll finde, wenn auch die Amtsgerichte Ratsuchende auf die Möglichkeit unabhängiger Beratungsstellen hinweisen, nicht aber damit leben kann, dass mit Verweis auf das Angebot des Hartzer Rollers Menschen einen Beratungshilfeschein verwehrt bekommen, habe ich nun an den Justizsenator und die Rechtsanwaltskammer geschrieben, die sich eigentlich beide für zuständig halten müssten (wenn auch vielleicht mit unterschiedlichen Motiven...). Wenn ich eine Antwort erhalten sollte, wird auch die hier zu lesen sein. Zunächst einmal meine Anfrage für alle zum Nachlesen:
Sehr geehrter Herr Justizsenator,
sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer Berlin,
auf einen Hinweis eines Beratungsuchenden hin ist mir bekannt geworden, dass das Amtsgericht Wedding Beratungshilfescheine mit dem Verweis auf das kostenlose Beratungsangebot des Hartzer Roller e.V. und offenbar auch anderer nicht-anwaltlicher Beratungshilfeangebote zum Thema Hartz IV ablehnt.
Ich wandte mich daraufhin an das Amtsgericht und bekam die dieser Mail als PDF-Anhang angefügte Antwort. Dazu bleiben meinerseits einige Fragen offen.
Damit kein Zweifel aufkommt – den Verweis auf unabhängige Beratungsstellen durch das Amtsgericht Wedding begrüße ich durchaus. Denn wie heißt es so schön – Was Frisöre können, können nur Frisöre. In diesem Sinne sind unabhängige Beratungsstellen und RechtsanwältInnen ergänzende Angebote, die den Ratsuchenden unterschiedliche Bereicherungen bescheren können. Der Verweis auf einen Anwaltsbesuch nach einer Beratung in einer nicht-anwaltlichen Beratungsstelle gehört zur täglichen Übung von seriösen Beratungsangeboten. Und umgekehrt kann eine nicht-anwaltliche Beratung auch Mängel ausgleichen, die bestehen bleiben, wenn Anwälte zwar einen Fall begutachtet haben, aber (aus welchen Gründen auch immer) die Gesamtsituation von Ratsuchenden nur unvollständig zu besprechen bereit oder in der Lage waren. Hier muss keine Seite der anderen Unvollständigkeit vorwerfen, sondern sinnvollerweise ein ergänzendes System verschiedener Beratungsansätze wertgeschätzt werden.
Was ich nicht wertschätzen kann, ist, dass jemandem, der eine Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen möchte, dies mit dem Hinweis auf das Angebot des Hartzer Roller e.V. und anderer unabhängiger Beratungsstellen verwehrt wird. Mit dem lediglich angebotenen Streichen des Hartzer Roller e.V. von der vom Amtsgericht erwähnten Liste ist das Problem nicht aus der Welt.
Ich wäre Ihnen über eine rasche Rückmeldung sehr dankbar.
Andreas Wallbaum
Nun wissen wir alle, dass eine gute Hartz-IV-Beratung ohne Erwähnung einiger Passagen des Sozialgesetzbuchs nicht auskommt, aber darum soll es nicht gehen. Um auf Wedding zurückzukommen - dort wurde jetzt jemandem ein Beratungshilfeschein verwehrt. Und zwar mit dem Hinweis, dass anwaltliche Beratung ja gar nicht notwendig sei, denn es gebe ja (u.a.) den Hartzer Roller. Der kostet auch nichts, also alles superpraktisch.
Ich schrieb daraufhin an das Amtsgericht Wedding und bekam eine Antwort, in der die Leiterin tatsächlich bestätigte, dass es für solche Fälle eine Liste gebe, die den abgewiesenen Ratsuchenden in die Hand gedrückt wird. Damit sei dann der Beratungshilfeschein nicht mehr nötig. Wer diesen Brief ganz lesen will, findet ihn hier.
Da ich es zwar sinnvoll finde, wenn auch die Amtsgerichte Ratsuchende auf die Möglichkeit unabhängiger Beratungsstellen hinweisen, nicht aber damit leben kann, dass mit Verweis auf das Angebot des Hartzer Rollers Menschen einen Beratungshilfeschein verwehrt bekommen, habe ich nun an den Justizsenator und die Rechtsanwaltskammer geschrieben, die sich eigentlich beide für zuständig halten müssten (wenn auch vielleicht mit unterschiedlichen Motiven...). Wenn ich eine Antwort erhalten sollte, wird auch die hier zu lesen sein. Zunächst einmal meine Anfrage für alle zum Nachlesen:
Sehr geehrter Herr Justizsenator,
sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer Berlin,
auf einen Hinweis eines Beratungsuchenden hin ist mir bekannt geworden, dass das Amtsgericht Wedding Beratungshilfescheine mit dem Verweis auf das kostenlose Beratungsangebot des Hartzer Roller e.V. und offenbar auch anderer nicht-anwaltlicher Beratungshilfeangebote zum Thema Hartz IV ablehnt.
Ich wandte mich daraufhin an das Amtsgericht und bekam die dieser Mail als PDF-Anhang angefügte Antwort. Dazu bleiben meinerseits einige Fragen offen.
- Wissen der Justizsenator und die Anwaltskammer von dieser Praxis?
- Welche Kriterien sind Ihnen bekannt, nach denen vor Ort die offenbar durch Vorgesetzte nicht zu beeinflussenden RechtspflegerInnen entscheiden, in welchen Fällen eine Beratung beim Hartzer Roller eine anwaltliche Beratung vollumfänglich ersetzt?
- Wie wird der Passus im Beratungshilfegesetz, nachdem zunächst „andere zumutbare“ Möglichkeiten der Beratung zu nutzen sind, von Ihnen interpretiert? Geht es hierbei eher um den Ausschluss solcher Ratsuchenden, die z.B. über eine Rechtsschutzversicherung eine andere Finanzierungsmöglichkeit für anwaltlichen Rat haben oder ist tatsächlich nicht-anwaltlicher Rat gemeint?
- Wie passt die Praxis des Weddinger Amtsgerichts mit den Informationen des Bundesjustizamts im Internet zusammen, in denen es heißt: „Beratungshilfe - Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet. Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts gewährt. Das Amtsgericht prüft, ob der Antragsteller finanziell nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Sollte der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, wird ihm Beratungshilfe in der Form bewilligt, dass er einen Beratungshilfeschein ausgehändigt bekommt, mit dem er dann einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen kann, der die rechtliche Beratung durchführt. Sollte eine außergerichtliche Vertretung gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde nötig sein, wird auch das durch den Beratungshilfeschein abgedeckt. In Strafsachen findet lediglich eine Beratung, jedoch keine Vertretung statt.“
- Wie kann, wenn eine Beratung beim Hartzer Roller einen Beratungshilfeschein ersetzt, überhaupt noch ein Beratungshilfeschein in Fragen zu Hartz IV ausgestellt werden, da sie mir doch für jeden, der alternativ einen Beratungshilfeschein begehrt, zumutbar zu sein scheint?
- Sollte die Praxis des Weddinger Amtsgerichts nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, haben Sie dann rechtliche und praktische Möglichkeiten, diese zu unterbinden und werden Sie es tun?
Damit kein Zweifel aufkommt – den Verweis auf unabhängige Beratungsstellen durch das Amtsgericht Wedding begrüße ich durchaus. Denn wie heißt es so schön – Was Frisöre können, können nur Frisöre. In diesem Sinne sind unabhängige Beratungsstellen und RechtsanwältInnen ergänzende Angebote, die den Ratsuchenden unterschiedliche Bereicherungen bescheren können. Der Verweis auf einen Anwaltsbesuch nach einer Beratung in einer nicht-anwaltlichen Beratungsstelle gehört zur täglichen Übung von seriösen Beratungsangeboten. Und umgekehrt kann eine nicht-anwaltliche Beratung auch Mängel ausgleichen, die bestehen bleiben, wenn Anwälte zwar einen Fall begutachtet haben, aber (aus welchen Gründen auch immer) die Gesamtsituation von Ratsuchenden nur unvollständig zu besprechen bereit oder in der Lage waren. Hier muss keine Seite der anderen Unvollständigkeit vorwerfen, sondern sinnvollerweise ein ergänzendes System verschiedener Beratungsansätze wertgeschätzt werden.
Was ich nicht wertschätzen kann, ist, dass jemandem, der eine Anwältin oder einen Anwalt aufsuchen möchte, dies mit dem Hinweis auf das Angebot des Hartzer Roller e.V. und anderer unabhängiger Beratungsstellen verwehrt wird. Mit dem lediglich angebotenen Streichen des Hartzer Roller e.V. von der vom Amtsgericht erwähnten Liste ist das Problem nicht aus der Welt.
Ich wäre Ihnen über eine rasche Rückmeldung sehr dankbar.
Andreas Wallbaum
Donnerstag, 8. März 2012
Weiterer Ausbau...
Wer in letzter Zeit zu den offenen Beratungen gekommen ist, wird in der Regel gemerkt haben, dass selbst Termine, die mal als "Geheimtipp" galten, weil nicht so überlaufen, mittlerweile sehr gut besucht sind. Erfreulich einerseits, aber auch schade, wenn jemand weggeschickt werden muss.
Am Run auf die Wartenummern im Südblock werden wir wohl nichts ändern können, aber es gibt wieder ein bisschen Luft!
Finanziert vom Direkt-Abgeordneten des Wahlkreises Lichtenberg 5 im Abgeordnetenhaus, Ole Kreis, findet ab März an jedem 4. Montag im Monat eine weitere Offene Beratung statt. Sinnigerweise dann auch dort, nämlich in der Nähe des U- und S-Bahnhofs Lichtenberg, genau genommen in der Begegnungsstätte "Margaretentreff" (Margaretenstraße 11).
Auf der Roller-Homepage zu finden unter "L'berg I". Ja, ich musste wegen der Vielzahl der aktuellen Beratungsorte die Namen etwas einheitlicher kürzen, damit sie nebeneinander passen...
Natürlich unterscheidet sich dieser Termin durch nichts von den anderen Offenen Beratungen, auch wenn der Veranstalter (sprich: Geldgeber) für eine Partei im Parlament sitzt. Es war der Wunsch, in seinem Wahlkreisbüro ein breites Spektrum von sinnvollen Beratungs-Dienstleistungen unterzubringen. Ein honoriger Ansatz, der mich dazu brachte, die Anfrage positiv zu beantworten. Und der e.V. freut sich, dass ein bisschen Geld in die Rollerkasse kommt.
Ich erwähne das überhaupt in so epischer Breite, weil ich noch gar nicht weiß, wie es dort vor Ort aussieht. Sollte aber im Warteraum zum Beratungsglück z.B. ein Prospektständer mit sozialdemokratischen Flyern in der Ecke stehen, dann müsste man das in diesem Fall so hinnehmen. Aber schaun wir mal, vielleicht ist die Deko ja auch ganz neutral:)
Dieser Termin ist echt zusätzlich, denn hierfür wird kein vorhandener Beratungstag aus dem Kalender gestrichen.
Und um denen gleich zu antworten, die feststellen, dass mit Alter Schmiede, Stadtteilzentrum Hedwig und Margaretentreff jetzt gleich drei Beratungsorte in Lichtenberg liegen - ja, das stimmt.
Liegt einerseits daran, dass ich in diesem Bezirk wohne und anscheinend gut "vernetzt" bin. Andererseits sind zwei davon finanziert und deshalb wichtig für den materiellen Fortbestand des Projekts Hartzer Roller.
Darüber hinaus arbeite ich bereits daran, wieder einen Beratungsort in Mitte zu bekommen. Wo, wird nicht verraten, aber wenn der Sommer kommt, dann könnte das schon wahr werden.
Also erstmal - Herzlich willkommen im Margaretentreff!
P.S.: Auch direkt erreichbar mit der Fernbahn:)
Am Run auf die Wartenummern im Südblock werden wir wohl nichts ändern können, aber es gibt wieder ein bisschen Luft!
Finanziert vom Direkt-Abgeordneten des Wahlkreises Lichtenberg 5 im Abgeordnetenhaus, Ole Kreis, findet ab März an jedem 4. Montag im Monat eine weitere Offene Beratung statt. Sinnigerweise dann auch dort, nämlich in der Nähe des U- und S-Bahnhofs Lichtenberg, genau genommen in der Begegnungsstätte "Margaretentreff" (Margaretenstraße 11).
Auf der Roller-Homepage zu finden unter "L'berg I". Ja, ich musste wegen der Vielzahl der aktuellen Beratungsorte die Namen etwas einheitlicher kürzen, damit sie nebeneinander passen...
Natürlich unterscheidet sich dieser Termin durch nichts von den anderen Offenen Beratungen, auch wenn der Veranstalter (sprich: Geldgeber) für eine Partei im Parlament sitzt. Es war der Wunsch, in seinem Wahlkreisbüro ein breites Spektrum von sinnvollen Beratungs-Dienstleistungen unterzubringen. Ein honoriger Ansatz, der mich dazu brachte, die Anfrage positiv zu beantworten. Und der e.V. freut sich, dass ein bisschen Geld in die Rollerkasse kommt.
Ich erwähne das überhaupt in so epischer Breite, weil ich noch gar nicht weiß, wie es dort vor Ort aussieht. Sollte aber im Warteraum zum Beratungsglück z.B. ein Prospektständer mit sozialdemokratischen Flyern in der Ecke stehen, dann müsste man das in diesem Fall so hinnehmen. Aber schaun wir mal, vielleicht ist die Deko ja auch ganz neutral:)
Dieser Termin ist echt zusätzlich, denn hierfür wird kein vorhandener Beratungstag aus dem Kalender gestrichen.
Und um denen gleich zu antworten, die feststellen, dass mit Alter Schmiede, Stadtteilzentrum Hedwig und Margaretentreff jetzt gleich drei Beratungsorte in Lichtenberg liegen - ja, das stimmt.
Liegt einerseits daran, dass ich in diesem Bezirk wohne und anscheinend gut "vernetzt" bin. Andererseits sind zwei davon finanziert und deshalb wichtig für den materiellen Fortbestand des Projekts Hartzer Roller.
Darüber hinaus arbeite ich bereits daran, wieder einen Beratungsort in Mitte zu bekommen. Wo, wird nicht verraten, aber wenn der Sommer kommt, dann könnte das schon wahr werden.
Also erstmal - Herzlich willkommen im Margaretentreff!
P.S.: Auch direkt erreichbar mit der Fernbahn:)
Donnerstag, 1. März 2012
Lex Hellas! Germany wimps out on European solidarity…
Up until now, one of the more pleasant aspects of social counselling was meeting people from countries which had signed the European Convention on Social and Medical Assistance (Europäisches Fürsorgeabkommen, EFA). This convention, dating from 1953, guaranteed citizens of Belgium, Denmark, France, Greece, Ireland, Luxemburg, the Netherlands, Sweden, the UK and Northern Ireland, Turkey, Norway, Iceland, Portugal, Spain, Malta and Estonia the right to be treated the same as their German neighbours when they applied for the unemployment benefit II (Arbeitslosengeld II, Alg II).
As such, EFA citizens could apply for financial assistance as of their first day of permanent residence in Germany. They didn’t have to wait until the end of their first three months, and they didn’t have to prove they had a job or German health insurance.
Now though, those days are over. It has recently been made public that Germany revoked its EFA contract commitments with regard to welfare and the unemployment benefit II (Sozialhilfe and Alg II) in December of last year. This, one might argue, is a blatant case of altering legislation in light of the current financial crisis, perhaps in the hope of deterring Greek and other southern European citizens from migrating to Germany.
What are the consequences?
Citizens from the above mentioned countries who up to now were able to invoke their EFA rights will now be turned down for assistance at the job centre unless they either…
- have a job (to be on the safe side one which provides them with more than 400 € per month and includes health insurance. According to the ruling of the Federal Social Court, 400 € is enough, 100 € is not enough, and between those poles there is a legal grey area where job centre decisions are made on a case-specific basis)…
- have had such a job in Germany for at least one year…
- have had such a job in Germany for less than one year and have lost it no more than six months ago…
- are self-employed (preferably with more than just a “marginal” income, whatever that is supposed to mean, with the 400 € as just one possible factor for case-specific decisions)…
- were self-employed for at least a year, or…
- were forced by objective reasons to discontinue their self-employment during the previous six months after working for less than a year…
- have been living permanently in Germany for at least five years regardless of whether they have ever earned any money in this time or not, or…
- have any other reason to be in Germany aside from seeking a job. Sadly, the warm and hospitable atmosphere, the mind-bogglingly attractive people and the hot, steamy summers are explicitly not considered valid reasons. Here we are talking for example about having a German partner or child, or humanitarian reasons such as being persecuted or threatened in one’s home country (which might be hard to prove when coming from another EFA country).
Not being blessed with one of those premises now means the following:
- No Alg II in the first three months of your official permanent residency in Germany.
- No Alg II without having a job, having had a job for at least a year, having lost your job during the past six months or having been a permanent resident in Germany for five years or more.
- If you are already receiving Alg II and do not meet the above criteria, you will lose it at latest by your next application.
- If you were granted Alg II after December 19th the job centre could still overturn their decision and discontinue your benefit. That would mean you would stop receiving money the following month, even if it were originally granted for a longer period. In such cases you are, however, not obligated to pay back the money you have already received.
Should the job centre deny you support, it is essential that you apply instead for Sozialhilfe from the Sozialamt. By late February, people in Berlin had already started receiving their rejection and termination notices by mail. So - please keep an eye out for job centre letters in your mailboxes, and don’t hesitate to apply for Sozialhilfe at your friendly local Sozialamt…
If that doesn’t take take your fancy I’m afraid you‘ll need a job, my dears…
This text might (and should!) be copied and forwarded to whom it may concern (your friends in Germany and abroad or any media in your home country…). It can be downloaded here as a PDF-file .
www.hartzerroller.de, Berlin, March 2012
*Many thanks to the lovely Mr Kellett who helped putting this hard stuff into smooth English…
Donnerstag, 9. Februar 2012
Heute so richtig wie damals...
Durch Zufall bin ich auf einen Beitrag gestoßen, den ich vor mittlerweile drei Jahren hier veröffentlicht habe. Ähnlich wie bei meinen damaligen Ausführungen zur Riesterrente hat sich an der Sache bedauerlicherweise nichts geändert. Deshalb für alle, die nicht Jahre rückwärts in diesem Blog lesen, noch einmal der Text aus dem Januar 2009 zum geforderten (und natürlich nicht eingetretenen) Sanktionsmoratorium.
[Berlin, im Januar 2009]
Presseerklärung
Schluss mit Trocken Brot und Peitsche
Der Hartzer Roller unterstützt die Forderung nach einem Moratorium
beim „Sanktionsparagraphen“ (§ 31) im SGB II
Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat eine Broschüre veröffentlicht, in der BezieherInnen von Arbeitslosengeld II darüber berichten, welche Erfahrungen sie damit gemacht haben, dass ihr Jobcenter sie sanktioniert hat. Sanktionierung heißt in diesem Zusammenhang Absenkung oder Wegfall der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige, also Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II. Eine solche Sanktion erfolgt schrittweise in sich steigernder Intensität. Bei Meldeversäumnissen (z.B. nicht auf eine Einladung hin erscheinen) wird in 10-%-Schritten gekürzt (erstes Vergehen 10%, zweites 20% usw.), bei den schlimmeren Vergehen, die im 31er aufgezählt sind (Job nicht angenommen, Maßnahme geschmissen, Eingliederungsvereinbarung nicht eingehalten und dergleichen) sehen die Schritte so aus: Im ersten Schritt 30% des Regelsatzes, im zweiten Schritt 60% des Regelsatzes, im dritten Schritt das ganze Alg II inklusive Wohnkosten, also Miete. Bei Menschen unter 25 Jahren wird von der ersten Verfehlung an gleich radikal gestrichen. Hier gibt es gar kein Geld mehr in die Hand. Da es ein soziales Auffangnetz unterhalb von Alg II nicht mehr gibt, war es das dann mit dem Lebensunterhalt. Ab hier kann nur noch über Lebensmittelgutscheine gesprochen werden. Ein Absenkungsschritt dauert immer 3 Monate.
Welche Funktion hat der Sanktionsparagraph? Er ist das Strafinstrument, ohne dass sich die Erfin-derInnen von Hartz IV offenbar keine Grundsicherung vorstellen können. Das Prinzip, das mit „Fördern und Fordern“ beschrieben wird, verlangt nach einem Strafinstrument. Ein Aussetzen dieser Strafmöglichkeit würde dem System Hartz IV im Verständnis der ErfinderInnen die Beine weghauen. Clement, Schröder, Müntefering und ihre NachfolgerInnen gehen zwingend davon aus, dass ohne Strafkatalog die BezieherInnen von Arbeitslosengeld II jegliche Bemühungen einstellen würden, eigenes Geld zu verdienen. Und wahrscheinlich haben sie dabei auch die Unterstützung eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung. Ob dabei Teile der Medien als treibende Kraft auftreten, weil immer neue Kontrolleur-Dokus entstehen, oder ob die ZuschauerInnen nach genau diesen Sendungen verlangen, ist mittlerweile fast egal. Henne und Ei haben hier ihren Rhythmus gefunden…
Was würde ein Moratorium oder eine Abschaffung des Sanktionsparagraphen bedeuten? Die Forderung, auf diese Strafinstrumente zu verzichten, bedeutet anders herum formuliert die Forderung, mit dem SGB II eine bedarfsorientierte Grundsicherung anzubieten, diese aber als unterstes vorstellbares Niveau zu garantieren. Also kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern weiterhin lediglich die Garantie der Gesellschaft, dass niemand unter einen festgelegten und für jeden nach den gleichen Regeln auszurechnenden Grundbedarfssatz rutschen kann. Man müsste weiter einen Antrag stellen und seine finanziellen Verhältnisse offenbaren, damit nur die Bedürftigen unterstützt werden. Die größte „Strafe“ würde dann darin bestehen, eben nur diesen Grundbedarf gedeckt zu bekommen. Gemessen an Parolen wie „Hartz IV muss weg“ also alles andere als eine Revolution. Im Ergebnis aber eben das (wenn auch nur begonnene) Infrage stellen des Systems!
Und hier setzt dann offenbar eine Diskussion ein, die sich auch um das bedingungslose Grundein-kommen rankt. Es geht um die Frage nach der intellektuellen Flexibilität, sich eine Gesellschaft vor-stellen zu können, in der die überwältigende Mehrheit es anstrebt, einen für sich und das Ganze sinnvollen Beitrag zu leisten, wenn gleichzeitig ein Mindestbedarf garantiert wird. Zum Beispiel aus einer grundsätzlich positiven Einstellung zu dieser dann solidarischeren Gesellschaft heraus.
Wer der großen Mehrheit eine solche Lebenseinstellung abspricht, wird immer den strafenden Staat brauchen. Wer andererseits die Wahrnehmung teilt, dass die meisten Hartz-IV-EmpfängerInnen ihren Status nicht als Wunschziel empfinden, sondern lieber unabhängig von der Unterstützung des Staates wären, ist dann frei genug, sich die Frage zu stellen, ob der „faule Rest“, der aus dann unwichtigen Gründen ein bevormundungsfreies Leben auf sehr niedrigem Geldniveau vorzieht, etwas ist, was diese Gesellschaft sich finanziell womöglich leisten kann. Frei genug jedenfalls, dann einfach nicht mehr von Staats wegen zu definieren, was „gesellschaftlich sinnvoll“ überhaupt heißt. Diese Freiheit würde bedeuten, dass Sinn oder Unsinn eines individuellen Tagwerks jedenfalls nicht mehr nur über die Frage nach dem finanziellen Ergebnis dieses Tuns beurteilt würde.
Natürlich darf bezweifelt werden, ob derzeit eine Mehrheit unserer Gesellschaft mit dieser Freiheit leben wollte oder könnte. Der seltsame Spagat zwischen Stigma („Schmarotzer!“) und Angst („Wann trifft es mich?“) führt bislang wohl mehrheitlich dazu, dass die Angst mit dem Stigma in Schach gehalten wird. Keine gute Ausgangslage, um ein gelassenes Leben zu führen, in dem es normal wäre, zwischendurch mal finanziell unproduktive Phasen zu haben, in denen niemand um seine blanke Existenz fürchten muss. Derart befreit käme man sicher auch dazu, in diesen finanziell unproduktiven Phasen das nicht-finanziell Produktive am Leben zu entdecken und anzunehmen. Ich komme darauf zurück: Diese Sichtweise ist wahrscheinlich heute nicht mehrheitsfähig! Das Stigma-und-Angst-Modell ist allgegenwärtig. Die Angst, dass Horden von Schmarotzern den letzten Produktiven im Lande die Haare vom Kopf fressen werden, wenn man sie nicht mit harter Hand führt, ist so verbreitet wie vermutlich irreal. Um sie aufzubrechen, bedarf es einer angstfreien Vorleistung des Staates. Ein bescheidener, aber spürbarer Schritt wäre die Abschaffung der Strafinstrumente im Rahmen der Grundsicherungsleistungen für Bedürftige.
Es wird immer diskutiert werden können, welches individuelle Ausnutzungsverhalten so asozial ist, dass man es kriminell nennen kann. So wird das aktive „Erschleichen“ von Sozialleistungen durch falsche Angaben über Einkommen und Vermögen immer als kriminell zu werten sein, solange die Sozialleistungen „bedarfsorientiert“ erbracht werden. Man würde sich dabei etwas holen, das die Gesellschaft einem nicht zugesteht.
Aber darüber darf nicht das Streben aufgegeben werden, allen ein Leben zu ermöglichen, in dem die Masse der Menschen überhaupt nicht das Verlangen entwickelt, sich asozial zu verhalten. Deshalb nicht, weil aus erfahrener Solidarität irgendwann eben zwangsläufig gelebte Verantwortung entsteht. Vielleicht ist das eine These, an die man heute noch glauben muss. Aber es ist eben auch eine These, an die man schon heute glauben kann.
Der Hartzer Roller
www.hartzkampagne.de
[Berlin, im Januar 2009]
Presseerklärung
Schluss mit Trocken Brot und Peitsche
Der Hartzer Roller unterstützt die Forderung nach einem Moratorium
beim „Sanktionsparagraphen“ (§ 31) im SGB II
Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV hat eine Broschüre veröffentlicht, in der BezieherInnen von Arbeitslosengeld II darüber berichten, welche Erfahrungen sie damit gemacht haben, dass ihr Jobcenter sie sanktioniert hat. Sanktionierung heißt in diesem Zusammenhang Absenkung oder Wegfall der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige, also Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II. Eine solche Sanktion erfolgt schrittweise in sich steigernder Intensität. Bei Meldeversäumnissen (z.B. nicht auf eine Einladung hin erscheinen) wird in 10-%-Schritten gekürzt (erstes Vergehen 10%, zweites 20% usw.), bei den schlimmeren Vergehen, die im 31er aufgezählt sind (Job nicht angenommen, Maßnahme geschmissen, Eingliederungsvereinbarung nicht eingehalten und dergleichen) sehen die Schritte so aus: Im ersten Schritt 30% des Regelsatzes, im zweiten Schritt 60% des Regelsatzes, im dritten Schritt das ganze Alg II inklusive Wohnkosten, also Miete. Bei Menschen unter 25 Jahren wird von der ersten Verfehlung an gleich radikal gestrichen. Hier gibt es gar kein Geld mehr in die Hand. Da es ein soziales Auffangnetz unterhalb von Alg II nicht mehr gibt, war es das dann mit dem Lebensunterhalt. Ab hier kann nur noch über Lebensmittelgutscheine gesprochen werden. Ein Absenkungsschritt dauert immer 3 Monate.
Welche Funktion hat der Sanktionsparagraph? Er ist das Strafinstrument, ohne dass sich die Erfin-derInnen von Hartz IV offenbar keine Grundsicherung vorstellen können. Das Prinzip, das mit „Fördern und Fordern“ beschrieben wird, verlangt nach einem Strafinstrument. Ein Aussetzen dieser Strafmöglichkeit würde dem System Hartz IV im Verständnis der ErfinderInnen die Beine weghauen. Clement, Schröder, Müntefering und ihre NachfolgerInnen gehen zwingend davon aus, dass ohne Strafkatalog die BezieherInnen von Arbeitslosengeld II jegliche Bemühungen einstellen würden, eigenes Geld zu verdienen. Und wahrscheinlich haben sie dabei auch die Unterstützung eines nicht unerheblichen Teils der Bevölkerung. Ob dabei Teile der Medien als treibende Kraft auftreten, weil immer neue Kontrolleur-Dokus entstehen, oder ob die ZuschauerInnen nach genau diesen Sendungen verlangen, ist mittlerweile fast egal. Henne und Ei haben hier ihren Rhythmus gefunden…
Was würde ein Moratorium oder eine Abschaffung des Sanktionsparagraphen bedeuten? Die Forderung, auf diese Strafinstrumente zu verzichten, bedeutet anders herum formuliert die Forderung, mit dem SGB II eine bedarfsorientierte Grundsicherung anzubieten, diese aber als unterstes vorstellbares Niveau zu garantieren. Also kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern weiterhin lediglich die Garantie der Gesellschaft, dass niemand unter einen festgelegten und für jeden nach den gleichen Regeln auszurechnenden Grundbedarfssatz rutschen kann. Man müsste weiter einen Antrag stellen und seine finanziellen Verhältnisse offenbaren, damit nur die Bedürftigen unterstützt werden. Die größte „Strafe“ würde dann darin bestehen, eben nur diesen Grundbedarf gedeckt zu bekommen. Gemessen an Parolen wie „Hartz IV muss weg“ also alles andere als eine Revolution. Im Ergebnis aber eben das (wenn auch nur begonnene) Infrage stellen des Systems!
Und hier setzt dann offenbar eine Diskussion ein, die sich auch um das bedingungslose Grundein-kommen rankt. Es geht um die Frage nach der intellektuellen Flexibilität, sich eine Gesellschaft vor-stellen zu können, in der die überwältigende Mehrheit es anstrebt, einen für sich und das Ganze sinnvollen Beitrag zu leisten, wenn gleichzeitig ein Mindestbedarf garantiert wird. Zum Beispiel aus einer grundsätzlich positiven Einstellung zu dieser dann solidarischeren Gesellschaft heraus.
Wer der großen Mehrheit eine solche Lebenseinstellung abspricht, wird immer den strafenden Staat brauchen. Wer andererseits die Wahrnehmung teilt, dass die meisten Hartz-IV-EmpfängerInnen ihren Status nicht als Wunschziel empfinden, sondern lieber unabhängig von der Unterstützung des Staates wären, ist dann frei genug, sich die Frage zu stellen, ob der „faule Rest“, der aus dann unwichtigen Gründen ein bevormundungsfreies Leben auf sehr niedrigem Geldniveau vorzieht, etwas ist, was diese Gesellschaft sich finanziell womöglich leisten kann. Frei genug jedenfalls, dann einfach nicht mehr von Staats wegen zu definieren, was „gesellschaftlich sinnvoll“ überhaupt heißt. Diese Freiheit würde bedeuten, dass Sinn oder Unsinn eines individuellen Tagwerks jedenfalls nicht mehr nur über die Frage nach dem finanziellen Ergebnis dieses Tuns beurteilt würde.
Natürlich darf bezweifelt werden, ob derzeit eine Mehrheit unserer Gesellschaft mit dieser Freiheit leben wollte oder könnte. Der seltsame Spagat zwischen Stigma („Schmarotzer!“) und Angst („Wann trifft es mich?“) führt bislang wohl mehrheitlich dazu, dass die Angst mit dem Stigma in Schach gehalten wird. Keine gute Ausgangslage, um ein gelassenes Leben zu führen, in dem es normal wäre, zwischendurch mal finanziell unproduktive Phasen zu haben, in denen niemand um seine blanke Existenz fürchten muss. Derart befreit käme man sicher auch dazu, in diesen finanziell unproduktiven Phasen das nicht-finanziell Produktive am Leben zu entdecken und anzunehmen. Ich komme darauf zurück: Diese Sichtweise ist wahrscheinlich heute nicht mehrheitsfähig! Das Stigma-und-Angst-Modell ist allgegenwärtig. Die Angst, dass Horden von Schmarotzern den letzten Produktiven im Lande die Haare vom Kopf fressen werden, wenn man sie nicht mit harter Hand führt, ist so verbreitet wie vermutlich irreal. Um sie aufzubrechen, bedarf es einer angstfreien Vorleistung des Staates. Ein bescheidener, aber spürbarer Schritt wäre die Abschaffung der Strafinstrumente im Rahmen der Grundsicherungsleistungen für Bedürftige.
Es wird immer diskutiert werden können, welches individuelle Ausnutzungsverhalten so asozial ist, dass man es kriminell nennen kann. So wird das aktive „Erschleichen“ von Sozialleistungen durch falsche Angaben über Einkommen und Vermögen immer als kriminell zu werten sein, solange die Sozialleistungen „bedarfsorientiert“ erbracht werden. Man würde sich dabei etwas holen, das die Gesellschaft einem nicht zugesteht.
Aber darüber darf nicht das Streben aufgegeben werden, allen ein Leben zu ermöglichen, in dem die Masse der Menschen überhaupt nicht das Verlangen entwickelt, sich asozial zu verhalten. Deshalb nicht, weil aus erfahrener Solidarität irgendwann eben zwangsläufig gelebte Verantwortung entsteht. Vielleicht ist das eine These, an die man heute noch glauben muss. Aber es ist eben auch eine These, an die man schon heute glauben kann.
Der Hartzer Roller
www.hartzkampagne.de
Sonntag, 5. Februar 2012
Nicht verschlafen!
Was ist eigentlich, wenn man verpennt hat, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen? Also zuerst mal die nicht mehr ganz neue, aber immer noch (in diesem Fall) gute Nachricht: Seit letztem Jahr hat man etwas mehr Zeit zum Beantragen. War es früher so, dass erst ab dem Tag der Antragstellung Leistungen bewilligt werden konnten, ist es nun so, dass immer vom Monatsersten an bewilligt wird. Bei Antragstellung am 31. Mai beginnt der Leistungsbezug also rückwirkend am 1. Mai. Bis zu 31 Tage Tiefschlaf sind also gestattet...
Das "in diesem Fall" bezieht sich auf den Nachteil der Regelung. Denn früher konnte man z.B. am 15. eines Monats erben und ab dem 16. Leistungen beziehen, wobei das Erbe dann Vermögen war (weil vor Antragstellung zugeflossen). Heute müsste die glücklich trauernde Erbin bis zum nächsten Ersten mit dem Antrag warten. Aber das nur zwischendurch...
Ab und zu kommen aber auch Menschen in die Beratung, die den Folgeantrag ganz vergessen haben. Da muss man dann in der Regel sagen: Ja, da kann ich auch nichts machen... Denn auch das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu klargestellt, dass ein Antrag konstitutiv für Leistungen ist. Will sagen: Ohne Antrag keine Leistung.
Das Argument, dass man gar kein Formular zugeschickt bekommen hat, zieht nicht wirklich. Denn zwar ist in den Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur geregelt , dass jede KundIn spätestens vier Wochen vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (BWZ) ein Formular für den Weiterbewilligungsantrag zugeschickt bekommen soll. Aber wenn man sich darauf beruft, dass dies nicht passiert ist, wird dann noch geprüft, ob man "hätte wissen müssen", dass ein Folgeantrag gestellt werden muss. Im Ergebnis dürfte der Zug damit für alle abgefahren sein, die schon mal einen solchen gestellt haben. Denn offenbar wussten die, dass das nötig ist. Sonst hätten sie es eben nicht getan...
Die "Wiedereinsetzung" in den vorherigen Stand, also gewissermaßen die juristische Zeitmaschine rückwärts in die Antragsfrist, greift nur, wenn man beweist, dass man den Antrag objektiv nicht stellen konnte. Sich hier auf eine nicht bewilligte Auslandsreise zu berufen, kommt nicht wirklich gut. Ein Koma ist da schon erfolgversprechender. Die Latte liegt also sehr hoch.
Im Prinzip ist es immer noch das beste, sich schon bei Erhalt eines Bescheids in den Kalender zu schreiben, wann man den Folgeantrag stellen sollte. Niemand muss übrigens auf die Zusendung der Formulare warten. Auch dies ist ein schlechtes Argument. Denn das Internet hält alle Formulare unter www.arbeitsagentur.de vor. Und beim Center selbst kann man die Vordrucke auch holen. Aus Erfahrung bietet es sich an, den Antrag vier bis sechs Wochen vor Ende eines BWZ zu stellen. Auch Rückfragen des Centers können dann noch beantwortet werden, ohne dass man am ersten Tag des neuen BWZ ohne Geld dasteht.
Aktenzeichen BSG: B 4 AS 99/10 R
Das "in diesem Fall" bezieht sich auf den Nachteil der Regelung. Denn früher konnte man z.B. am 15. eines Monats erben und ab dem 16. Leistungen beziehen, wobei das Erbe dann Vermögen war (weil vor Antragstellung zugeflossen). Heute müsste die glücklich trauernde Erbin bis zum nächsten Ersten mit dem Antrag warten. Aber das nur zwischendurch...
Ab und zu kommen aber auch Menschen in die Beratung, die den Folgeantrag ganz vergessen haben. Da muss man dann in der Regel sagen: Ja, da kann ich auch nichts machen... Denn auch das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu klargestellt, dass ein Antrag konstitutiv für Leistungen ist. Will sagen: Ohne Antrag keine Leistung.
Das Argument, dass man gar kein Formular zugeschickt bekommen hat, zieht nicht wirklich. Denn zwar ist in den Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur geregelt , dass jede KundIn spätestens vier Wochen vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (BWZ) ein Formular für den Weiterbewilligungsantrag zugeschickt bekommen soll. Aber wenn man sich darauf beruft, dass dies nicht passiert ist, wird dann noch geprüft, ob man "hätte wissen müssen", dass ein Folgeantrag gestellt werden muss. Im Ergebnis dürfte der Zug damit für alle abgefahren sein, die schon mal einen solchen gestellt haben. Denn offenbar wussten die, dass das nötig ist. Sonst hätten sie es eben nicht getan...
Die "Wiedereinsetzung" in den vorherigen Stand, also gewissermaßen die juristische Zeitmaschine rückwärts in die Antragsfrist, greift nur, wenn man beweist, dass man den Antrag objektiv nicht stellen konnte. Sich hier auf eine nicht bewilligte Auslandsreise zu berufen, kommt nicht wirklich gut. Ein Koma ist da schon erfolgversprechender. Die Latte liegt also sehr hoch.
Im Prinzip ist es immer noch das beste, sich schon bei Erhalt eines Bescheids in den Kalender zu schreiben, wann man den Folgeantrag stellen sollte. Niemand muss übrigens auf die Zusendung der Formulare warten. Auch dies ist ein schlechtes Argument. Denn das Internet hält alle Formulare unter www.arbeitsagentur.de vor. Und beim Center selbst kann man die Vordrucke auch holen. Aus Erfahrung bietet es sich an, den Antrag vier bis sechs Wochen vor Ende eines BWZ zu stellen. Auch Rückfragen des Centers können dann noch beantwortet werden, ohne dass man am ersten Tag des neuen BWZ ohne Geld dasteht.
Aktenzeichen BSG: B 4 AS 99/10 R
Mittwoch, 1. Februar 2012
Joboffensive!

Man lobt sich dieser Tage... Genau genommen loben sich die Regionaldirektion und der Berliner Senat für die, ich will mal sagen, vermeintlichen Erfolge der "Berliner Joboffensive". So weit geht das, dass sogar der Vorbildcharakter und damit die Expansion dieses Projekts ins ganze Bundesgebiet diskutiert werden. Was hat es damit auf sich?
Im letzten Sommer wurden in Berlin 350 zusätzliche ArbeitsvermittlerInnen eingestellt, die zusammen mit 300 schon vorhandenen einen besonderen Kundenstamm bearbeiten sollten. Nämlich, so heißt es etwas kryptisch, solche Jobcenter-KundInnen, "für die grundsätzlich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen". Es wurde auch das Wort "marktnah" benutzt. Die Spezial-ArbeitsvermittlerInnen haben jeweils nur 100 Fälle zu betreuen, was deutlich mehr Zeit und Energie für jede einzelne Betroffene bedeutet. Ziel war im Sommer eine Erfolgsquote von 20.000 Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt.
Das große Schulterklopfen jetzt begründet sich damit, dass sogar schon 28.000 Vermittlungen erfolgten. Klingt erstmal sehr effizient, aber der Beratungsalltag wirft doch einige Fragen auf.
So haben mich in den letzten Monaten tatsächlich sehr vermehrt Menschen angesprochen, wie sie denn damit umgehen sollen, dass sie offenbar zu Marktnahen erklärt wurden und nun mit Terminen beim Center und haufenweise Stellenangeboten überschüttet werden. Nicht dass die keine Stellenangebote wollten, aber offenbar scheinen gefühlte 105% dieser Angebote Stellen in Callcentern zu sein. Offenbar ist der Vermittlungsansatz tatsächlich der, dass komme was wolle so viel Menschen wie möglich in die bekannten Durchlauferhitzer der Dienstleistungswelt gedrängt werden sollen, wo sie (weil das keiner lange aushält) irgendwann wieder ausgespuckt werden, um Platz für neue Erfolgsmeldungen zu machen. Die vorhandenen Qualifikationen, die Interessen der Betroffenen oder gar ihre beruflichen Wünsche spielen überhaupt keine Rolle beim Vermittlungswahn.
Auch scheinen die von vornherein sehr weit gefassten Kriterien zur Feststellung der "Marktnähe" sehr eigenartig zu sein. So scheint einer der Lieblingsgründe für die Zuordnung zur Offensive das Vorhandensein einer schlecht laufenden Selbständigkeit zu sein. Die Joboffensive also als willkommenes Mittel, endlich die ungeliebten Freelancer, die von ihrer Selbständigkeit nicht leben können, in Arbeitsknechtverhältnisse zu drängen, was naturgemäß das baldige Ende der selbständigen Tätigkeit bedeutet. Hier wird umgesetzt, was von Gesetz wegen auf direktem Weg nicht geht, nämlich eine Art Ausübungsverbot für Selbständige, die nicht ihren Bedarf decken können.
Auch musste ich erstaunt Geschichten hören von Menschen, die gleichzeitig in der Joboffensive landeten und vom medizinischen Dienst untersucht wurden, ob sie überhaupt noch drei Stunden am Tag arbeiten können. Welche Marktnähe sich darin ausdrücken soll, ist mir ausdrücklich unverständlich.
Schließlich ist der ganze Spuk mit einer Einladungspraxis verbunden, die inhaltlich nicht viel Sinn macht, wenn bei den Terminen eigentlich nichts zu besprechen ist. Hier ist wohl am deutlichsten zu spüren, dass Druck ausgeübt werden soll. Was natürlich auch klappt, denn nicht viele haben so ein dickes Fell, dass sie die Zwangsladungen locker hinnehmen. Besonders, wenn sie bei den Gesprächen einen Tonfall der VermittlerInnen erleben, der ihnen wohl vor allem das Gefühl geben soll, dass ihre eigenen Interessen und Wünsche bei der Jobauswahl nichts wert sind.
Schließlich bieten diese Endlosschleifen von Einladungen noch die Möglichkeit, den Sanktionshebel zu nutzen, weil jedes "Meldeversäumnis" eine 10%ige Kürzung für drei Monate einbringt. Von den 30%igen Kürzungen mal ganz zu schweigen, die z.B. fällig werden, wenn man sich bei einem potenziellen Arbeitgeber nicht rechtzeitig meldet. Was manchmal schon logistisch schwer ist, wenn ein Brief mit bis zu zehn Stellenangeboten ins Haus flattert...
Es ist bekannt, dass die Joboffensive auch auf Druck aus anderen Bundesländern eingeführt wurde, die sich darüber beklagten, dass in Berlin Vermittlungen fast immer nur in den zweiten Arbeitsmarkt erfolgten. Dass Berlin aber nun derart blindlings in Übereifer verfällt, ist schon ein hausgemachtes Phänomen.
Eingeführt wurde es übrigens von Rot-Rot.
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